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Einträge aus Bad Ratgeber mit den Stichworten »Sparen«

Absetzbarkeit bestimmter Handwerksleistungen

12.02.2007 | Rubrik: Erwin Euro | 0 Kommentare | 0 TrackBacks |

Seit dem 1. Januar 2006 können auch Privatpersonen bis zu 20% des Arbeitslohns aus einer Handwerkerrechnung absetzen. Die Leistung muss lediglich in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. In der Steuererklärung können dann maximal 600 EUR direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Bisher waren lediglich Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (etwa für die Wohnungsreinigung oder für Schönheitsreparaturen) in Höhe von 20% der Aufwendungen bis maximal 600 Euro im Jahr absetzungsfähig. Dabei waren die haushaltsnahen Dienstleistungen als solche Leistungen eingegrenzt, "die üblicherweise von Haushaltsangehörigen erbracht werden". Leistungen, die üblicherweise nur von Handwerkern erbracht werden, waren hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.

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Geschenk vom Finanzamt

12.01.2007 | Rubrik: Erwin Euro | 0 Kommentare | 0 TrackBacks |

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer Handwerker beauftragt und Angehörige pflegt, kann bis zu 1.800 Euro sparen.

Schwarzarbeit soll sich nicht mehr lohnen. Bis zu 1.800 Euro jährlich können Haushalte sparen, wenn sie Rechnungen von der Steuer absetzen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine gemietete Wohnung oder ein Eigenheim handelt. Die Förderung besteht aus drei Bereichen. In jedem können 20 Prozent der Lohnkosten (bis maximal 3.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Das macht jeweils 600 Euro Ersparnis.

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STEUERN SPAREN

07.09.2006 | Rubrik: Bad-Tipps & Ideen, Erwin Euro | 0 Kommentare | 0 TrackBacks |

Durch Handwerksdienstleistungen mit §35 a EStG. Bis zu 600.- Euro gibt´s vom Finanzamt zurück!

Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können Wohn- und Hauseigentümer und auch Mieter jährlich 20% des Arbeitslohnes von der Steuer absetzen, wenn sie Handwerker mit Modernisierungsmassnahmen und/oder Reparaturen oder auch Wartungen beauftragen.

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